Garantiebedingungen für Ihr NOBU in einer Reihe

Für alle NOBÜ-Lastenfahrräder gelten unsere Garantiebedingungen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Garantiezeit und die abgedeckten Teile.

Garantie
  • NOBÜ garantiert, dass seine Lastenräder frei von Konstruktions- und/oder Materialfehlern sind, wie in diesen Garantiebestimmungen beschrieben.
  • Nur der ursprüngliche Besitzer des jeweiligen NOBÜ-Lastenrades kann die Garantie in Anspruch nehmen.
  • Die Garantie erlischt unter den Bedingungen, die in den Artikeln auf dieser Seite beschrieben sind.
  • Die Garantie ist nicht übertragbar.
  • Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung, sobald sie angenommen und empfangen wurde.
Gewährleistungsfrist
  • Auf die NOBÜ-Lastenradrahmen gewähren wir 3 Jahre Garantie auf Konstruktions- und/oder Materialfehler.
  • Für die Box und die Boxpaneele gilt eine einjährige Garantie auf Konstruktions- und/oder Materialfehler.
  • Verfärbungen des Gehäuses und/oder der Gehäuseteile fallen nicht unter die Garantie, da sie durch den täglichen Gebrauch oder durch äußere Faktoren wie UV-Strahlung, Feuchtigkeit und Hitze entstehen können.
  • Für alle elektrischen Komponenten gilt eine einjährige Garantie auf Konstruktions- und/oder Materialfehler.
  • Für alle anderen Komponenten, ausgenommen Verschleißteile, gilt eine einjährige Garantie auf Konstruktions- und/oder Materialfehler.
  • Für alle Zubehörteile und das Ladegerät gilt eine 6-monatige Garantie auf Konstruktions- und/oder Materialfehler.
  • Für Verschleißteile wie Reifen, Ketten, Kettenblätter, Züge und Bremsbeläge wird keine Garantie übernommen, es sei denn, sie sind auf Konstruktions- und/oder Materialfehler zurückzuführen.
Wartung und Garantieleistungen
  1. Eine ordnungsgemäße Wartung ist für die Lebensdauer eines jeden Fahrrads unerlässlich, auch für Ihr Lastenfahrrad.
  2. Führen Sie eine Erstinspektion nach 500 km oder innerhalb von 4-12 Wochen nach dem Kauf durch, um Ihre Garantie zu erhalten.
  3. Die Wartung kann von unseren NOBÜ-Technikern oder einem zertifizierten Fahrradmechaniker durchgeführt werden.
  4. Bewahren Sie die Quittungen des Mechanikers als Nachweis für die durchgeführten Wartungsarbeiten auf.
  5. Wartungskosten werden nicht erstattet.
Ausschlüsse von der Garantie

Die Garantie erlischt in den folgenden Fällen:

  1. Das NOBÜ-Lastenrad wurde nicht nachweislich (mit Quittung/Rechnung) innerhalb von 4-12 Wochen bzw. 500 km nach Auslieferung einer ersten Wartung unterzogen.
  2. Das NOBÜ-Lastenrad wurde nach der ersten Inspektion nicht nachweislich (mit Beleg/Rechnung) einer jährlichen Wartung unterzogen.
  3. Die Mängel werden durch eine falsche Montage verursacht, d.h. eine Montage, die von der auf der Website verfügbaren Anleitung abweicht.
  4. Bei unsachgemäßem und/oder unvorsichtigem Gebrauch, der nicht mit der Bestimmung des Fahrrads übereinstimmt, wie z. B.:
    1. Fahren auf und von Bordsteinen bei voller Beladung;
    2. Kollisionen mit Bordsteinen;
    3. Fahren auf zwei Rädern mit einem dreirädrigen Lastenfahrrad.
  5. Nicht fachgerecht durchgeführte technische Reparaturen.
  6. Nachrüstteile, die nicht mit den technischen Spezifikationen des Fahrrads übereinstimmen oder unsachgemäß eingebaut sind.
  7. Fehlender Eigentumsnachweis.
  8. Überschreitung der Höchstlast der Kiste, die 70 kg beträgt.
  9. Die Sattellast beträgt mehr als 100 kg.
  10. Die Last auf dem Gepäckträger übersteigt 25 kg.
  11. Schäden, die durch Unfälle oder andere äußere Ursachen entstanden sind.

Darüber hinaus lehnt NOBÜ ausdrücklich die Haftung für Schäden an (Teilen) des Lastenfahrrads ab, die durch:

  • Falsche Einstellung/Spannung von Lenker, Vorbau, Sattel, Sattelstütze, Kettenschaltung, Bremsen, Schaltung und/oder sich lösende Teile, Laufrad- und Speicheneinstellungen während des Gebrauchs und Speichenbruch.
  • Nicht rechtzeitiger Austausch von Teilen wie Brems- und Schaltzügen, Bremsbelägen, Reifen, Kette und Ritzeln.
  • Witterungseinflüsse wie normale Abnutzung der Farbe oder Rost auf Chrom.
  • Witterungseinflüsse wie z.B. Verfärbung von Lack und Kasten.
    Nutzung von Lastenfahrrädern zu Verleihzwecken.
Arbeitskosten für die Teilegarantie
  1. Während der Garantiezeit werden alle Teile, die von NOBÜ als Material- und/oder Konstruktionsfehler identifiziert werden, nach Ermessen von NOBÜ repariert oder erstattet. Jegliche (De-)Montagekosten gehen zu Lasten des Eigentümers, es sei denn, es ist dem Eigentümer nicht zumutbar, das Ersatzteil selbst zu montieren.
  2. Im Gegensatz zum vorherigen Punkt werden bei Material- und/oder Konstruktionsfehlern an Rahmen und Vorderradgabel die Arbeitskosten bis zu zwei Jahre ab Kaufdatum von NOBÜ übernommen.
Tipps für eine lange Lebensdauer Ihres NOBÜ
  1. Lesen Sie das mitgelieferte Benutzerhandbuch vor dem Gebrauch sorgfältig durch.
  2. Schützen Sie Ihr NOBÜ vor Frost und verwenden Sie eine NOBÜ-Abdeckung, wenn das Fahrrad nachts nicht unter Dach abgestellt werden kann.
  3. Reinigen Sie Ihr NOBÜ regelmäßig, aber verwenden Sie keinen Hochdruckreiniger, da dieser elektrische Bauteile oder den Lack beschädigen kann. In solchen Fällen kann auch Ihre Garantie erlöschen.
Einreichen eines Garantieantrags bei NOBÜ
  • Reklamationen im Rahmen dieser Garantie müssen per E-Mail unter Angabe der Bestellnummer, der Rahmennummer und eines Fotos des betreffenden Teils eingereicht werden, damit NOBÜ beurteilen kann, ob es sich um einen Garantiefall handelt.
  • NOBÜ wird die Reklamation innerhalb einer angemessenen Zeitspanne bestätigen oder ablehnen. Wenn der Mangel nicht ohne physische Inspektion des Fahrrads beurteilt werden kann, wird mit dem Eigentümer eine geeignete Lösung besprochen.
  • Vor der Zusendung eines Ersatzprodukts kann NOBÜ verlangen, dass das defekte Produkt zur Überprüfung eingeschickt wird. Auf dieser Grundlage kann NOBÜ entscheiden, dass das Produkt nicht unter die Garantie fällt, oder ein Ersatzprodukt schicken.
  • Die Kosten für den Transport des Lastenrads und/oder der Teile zu und von NOBÜ gehen zu Lasten des Besitzers, es sei denn, das Teil fällt unter die Garantie.
  • Wenn ein Teil für die Garantie in Frage kommt und das Originalteil nicht mehr verfügbar ist, wird NOBÜ eine mindestens gleichwertige Alternative liefern.